Baugenehmigung fuer den Abriss in Tannheim beantragen
Baurecht10.2.2025

Baugenehmigung fuer den Abriss in Tannheim beantragen

Von der Antragstellung bis zur Freigabe: Alles Wichtige rund um Abrissgenehmigungen in Tannheim verstaendlich zusammengefasst.

Wann ist ein Abriss in Tannheim genehmigungspflichtig?

Die Frage nach der Genehmigungspflicht laesst sich fuer Tannheim nicht pauschal beantworten. Grundsaetzlich sind groessere Gebaeude immer genehmigungspflichtig, waehrend fuer kleinere Nebengebaeude vereinfachte Verfahren gelten koennen.

Entscheidend sind die Vorgaben der Landesbauordnung sowie eventuelle Auflagen durch Denkmalschutz oder Bebauungsplaene. Das Bauamt in Tannheim gibt Auskunft darueber, welche Verfahren fuer Ihr konkretes Vorhaben gelten.

Benoetigte Unterlagen fuer die Abrissgenehmigung

  • Abbruchantrag oder Abbruchanzeige beim zustaendigen Bauamt
  • Lageplan und Grundriss des abzureissenden Gebaeudes
  • Standsicherheitsnachweis fuer angrenzende Gebaeude
  • Schadstoffgutachten bei aelteren Gebaeuden (vor 1993)
  • Nachweis der fachgerechten Entsorgung
  • Fotografische Dokumentation des Bestands

Ohne Genehmigung reissen heisst Bussgeld riskieren

Ein Abriss ohne die erforderliche Genehmigung kann in Tannheim mit Bussgeldern von mehreren tausend Euro geahndet werden. Im schlimmsten Fall droht eine Wiederaufbauverpflichtung, insbesondere bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden.

Wir kuemmern uns um die Genehmigung

ABELS Abbruch kennt die Anforderungen der Baubehoerden in Tannheim und Umgebung. Nutzen Sie unsere Erfahrung fuer eine reibungslose Antragstellung und schnelle Genehmigung.

Dauer des Genehmigungsverfahrens

In Tannheim dauert ein Genehmigungsverfahren fuer Abbrucharbeiten typischerweise vier bis acht Wochen. Vollstaendige Unterlagen und eine klare Projektbeschreibung beschleunigen den Prozess.

Wir empfehlen, mindestens zwei Monate vor dem geplanten Abrissstart den Antrag einzureichen. ABELS Abbruch unterstuetzt Sie bei der Terminplanung und Koordination mit den Behoerden in Tannheim.