Genehmigungen fuer Abbrucharbeiten in Göttingen
Genehmigung10.2.2025

Genehmigungen fuer Abbrucharbeiten in Göttingen

Welche Genehmigungen brauchen Sie fuer einen Abriss in Göttingen? Wir erklaeren den Ablauf, die Voraussetzungen und die zustaendigen Behoerden.

Ist eine Genehmigung fuer meinen Abriss in Göttingen noetig?

In Göttingen gilt wie im gesamten Bundesgebiet: Fuer den Abriss von Gebaeuden ist in der Regel eine Genehmigung oder zumindest eine Anzeige bei der Baubehoerde erforderlich. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Landesbauordnung.

Kleinere Bauwerke sind haeufig genehmigungsfrei, doch auch hier besteht oft eine Anzeigepflicht. Bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden gelten besondere Vorschriften. Lassen Sie sich in Göttingen vom Bauamt beraten, bevor Sie mit dem Abriss beginnen.

Was muss dem Antrag beiliegen?

  • Abbruchantrag oder Abbruchanzeige beim zustaendigen Bauamt
  • Lageplan und Grundriss des abzureissenden Gebaeudes
  • Standsicherheitsnachweis fuer angrenzende Gebaeude
  • Schadstoffgutachten bei aelteren Gebaeuden (vor 1993)
  • Nachweis der fachgerechten Entsorgung
  • Fotografische Dokumentation des Bestands

Schwarzabriss: Die Konsequenzen

Wer in Göttingen ohne Genehmigung abreisst, riskiert hohe Bussgelder und rechtliche Konsequenzen. Bei denkmalgeschuetzten Objekten kann sogar ein Wiederaufbau angeordnet werden. Informieren Sie sich daher immer vorab.

Lassen Sie uns die Formalitaeten erledigen

Sie muessen sich nicht alleine durch den Behoerdendschungel in Göttingen kaempfen. ABELS Abbruch unterstuetzt Sie bei der Antragstellung und sorgt dafuer, dass alle erforderlichen Unterlagen vollstaendig eingereicht werden.

Wann kann ich mit dem Abriss beginnen?

Zwischen Antragstellung und Genehmigung vergehen in Göttingen ueblicherweise drei bis sechs Wochen. Bei besonders komplexen Vorhaben oder denkmalgeschuetzten Gebaeuden kann es laenger dauern.

Unser Tipp: Beginnen Sie fruehzeitig mit der Planung und lassen Sie die Antragsunterlagen von Fachleuten zusammenstellen. So vermeiden Sie Rueckfragen und Verzoegerungen im Genehmigungsverfahren.