
Rechtliches zum Abriss in Frankfurt am Main: Was Sie beachten muessen
Welche Genehmigungen brauchen Sie fuer einen Abriss in Frankfurt am Main? Wir erklaeren den Ablauf, die Voraussetzungen und die zustaendigen Behoerden.
Genehmigungspflicht fuer den Abriss in Frankfurt am Main
Ob Sie fuer Ihren Abriss in Frankfurt am Main eine Genehmigung benoetigen, haengt vom jeweiligen Bundesland und der Groesse des Gebaeudes ab. In den meisten Faellen ist ein Abbruch genehmigungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig. Kleine Nebengebaeude wie Garagen oder Gartenhaeuser koennen unter Umstaenden ohne Genehmigung abgerissen werden.
Zustaendig fuer die Baugenehmigung in Frankfurt am Main ist das oertliche Bauamt oder die untere Bauaufsichtsbehoerde. Wir empfehlen, fruehzeitig Kontakt aufzunehmen und sich ueber die konkreten Anforderungen zu informieren.
Zustaendig fuer die Baugenehmigung in Frankfurt am Main ist das oertliche Bauamt oder die untere Bauaufsichtsbehoerde. Wir empfehlen, fruehzeitig Kontakt aufzunehmen und sich ueber die konkreten Anforderungen zu informieren.
Diese Dokumente brauchen Sie fuer den Antrag
- Abbruchantrag oder Abbruchanzeige beim zustaendigen Bauamt
- Lageplan und Grundriss des abzureissenden Gebaeudes
- Standsicherheitsnachweis fuer angrenzende Gebaeude
- Schadstoffgutachten bei aelteren Gebaeuden (vor 1993)
- Nachweis der fachgerechten Entsorgung
- Fotografische Dokumentation des Bestands
Ohne Genehmigung reissen heisst Bussgeld riskieren
Unterschaetzen Sie nicht die Folgen eines ungenehmigten Abrisses in Frankfurt am Main. Die Bussgelder koennen je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen. Holen Sie immer zuerst die erforderliche Genehmigung ein.
Lassen Sie uns die Formalitaeten erledigen
Unser Rundum-Service umfasst auch die Behoerdenkommunikation in Frankfurt am Main. Wir bereiten alle Antragsunterlagen vor, reichen sie ein und begleiten Sie bis zur Genehmigungserteilung.
Bearbeitungszeiten in Frankfurt am Main
Zwischen Antragstellung und Genehmigung vergehen in Frankfurt am Main ueblicherweise drei bis sechs Wochen. Bei besonders komplexen Vorhaben oder denkmalgeschuetzten Gebaeuden kann es laenger dauern.
Unser Tipp: Beginnen Sie fruehzeitig mit der Planung und lassen Sie die Antragsunterlagen von Fachleuten zusammenstellen. So vermeiden Sie Rueckfragen und Verzoegerungen im Genehmigungsverfahren.
Unser Tipp: Beginnen Sie fruehzeitig mit der Planung und lassen Sie die Antragsunterlagen von Fachleuten zusammenstellen. So vermeiden Sie Rueckfragen und Verzoegerungen im Genehmigungsverfahren.
